Mal was zum Schmunzeln 12. August 2009
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Wer ist Richter Volker Ballmann? 11. August 2009
Posted by Rechtsanwalt Christian Kah in Richter.Tags: ballmann, Richter, volker
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Unter dem Synonym Pseudonym „Volker Ballmann“ betreibt ein deutscher Richter (so wird es jedenfalls angegeben) einen BLOG in welchem er geschützt durch seine Anonymität über andere Menschen berichtet und urteilt. Er nutzt das „Gedächtnis“ des Internets, um nicht bewiesene und zumeist widerlegte Behauptungen zu veröffentlichen. Nun stellt sich die Frage, wer der Blogger in Persona ist. Er ist der Meinung, dass seine Seite keines Impressums bedürfe. Dies Ansicht ist rechtlich nicht haltbar aber wer kann schon einen anonymen Schreiber belangen? Deshalb und aus ureigenstem Intersse, hier die Frage an alle Leserinnen und Leser:
Wer ist „Richter Volker Ballmann“ wirklich und wie lauten seine Kontaktdaten?
Makaber: Projekt „Lichtblick“ in der JVA Gera gestartet 7. Juli 2009
Posted by Rechtsanwalt Christian Kah in JVA.Tags: Haftbedingungen, JVA Gera, U-Haft
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Projekt „Lichtblick“ in der JVA Gera gestartet. Verkürzung der Haftzeit bei Ersatzfreiheitsstrafen durch Ausübung „Freier Arbeit“.
So wird berichtet auf der Website der JVA Gera unter „Produkte und Dienstleistungen„.
Dazu wird folgender Text präsentiert:
„Bei Personen, die zu einer Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind, erfolgt der Urteilsausspruch der Form nach auch durch die Angabe der Anzahl der Tagessätze und die Höhe des einzelnen Tagessatzes. Die Geldstrafe kann jedoch mitunter nicht bezahlt werden, weil der Verurteilte nicht über entsprechende Einnahmen verfügt. Für diesen Fall, dass die Geldstrafe als uneinbringlich festgestellt wird, leitet die Vollstreckungsbehörde die ersatzweise zu vollziehende Freiheiststrafe ein. Es erfolgt eine Ladung zum Strafantritt an die betreffende Person und ein Ersuchen um Aufnahme dieser Person zum Zwecke des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe. Der Vollzug der Strafe ist jedoch immer noch abwendbar, wenn die zugrunde liegende Geldstrafe vollständig oder teilweise bezahlt wird und eine Vollstreckung nicht mehr zulässig ist. Damit war aber der Verurteilte regelmäßig nach der Aufnahme in die Vollzugsanstaltt davon abhängig, ob Personen oder Stellen außerhalb der JVA Geld für ihn einzahlen, um den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe abzukürzen, oder – er musste Tag für Tag – „absitzen“.“
Projekt Lichtblick in einer JVA, in der es keine Fenster mit freiem Blick gibt?
In der JVA Gera sind sämtliche Fenster der Haftzellen vollständig mit undurchsichtigen, wenn auch lichtdurchlässigen, Kunstoffplatten versehen.
Der Gefangene hat so nicht die Möglichkeit, aus dem Haftraum auch nur den Ansatz der Umgebung der JVA zu sehen. Er sieht keinen Himmel, keine Natur, eigentlich nur eine gelbe Plexiglasscheibe. Viele Gefangen leiden nach längerer U-Haft (in der JVA Gera sitzen hauptsächlich Untersuchungsgefangene ein) an Schädigungen der Sehkraft wegen der dauerhaften Verkürzung der Sehweite. Es ist auch schlicht unmenschlich, dem Gefangenen auch während der U-Haft, also während der noch nicht festgestellten Strafbarkeit, derart in seine körperliche Unversehrtheit einzugreifen.
Um so makabrer erscheint mir das Projekt „Lichtblick“ in welchem u.a. Fensterrrahmen aufgearbeitet werden.
Es ist fast so, als wenn ein ohne Schutzbrille ausgestatteter Schweißer, Schutzbrillen zusammenschweißt und dabei sein Augenlicht verliert.
Was halten Sie von solchen Haftbedingungen?
Prüfung von Verbraucherdarlehen 9. Juli 2006
Posted by Rechtsanwalt Christian Kah in Online-Beratung.Tags: Beratung, online, Vertrag, Vertragsprüfung
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Aufgrund der langjährigen Erfahrung bei der Betreuung privater Darlehensnehmer können wir bereits nach kurzer Prüfung eines entsprechenden Darlehensvertrages erkennen, ob dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht und welche Möglichkeiten bestehen, Ansprüche auf Rückerstattung gegenüber der finanzierenden Bank geltend zu machen. In vielen Fällen kann der Bruttodarlehensbetrag so erheblich reduziert werden und dies wirkt sich auch positiv auf die Höhe der monatlichen Raten aus.
Viele Verbraucher können so mit Erstattungsbeträgen von bis zu 5000,- € rechnen. Die Höhe der Erstattung hängt von dem Bruttodarlehensbetrag ab.
Die Kreditinstitute sind meist bereits nach einer ersten Aufforderung bereit, die Darlehensverträge anzupassen und insbesondere die Prämie für eine Restschuldversicherung heruaszurechnen.
Unter www.net-kanzlei.com haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kreditvertrag zum Festpreis prüfen zu lassen.
Danach kann dann auch eine anwaltliche Vertretung gegenüber der betreffenden Bank erfolgen.
Online Beratung zu Gas- und Strompreises 9. Juli 2006
Posted by Rechtsanwalt Christian Kah in Online-Beratung.Tags: Beratung, gaspreise, online, strompreise
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Die Gas- und Strompreise steigen und steigen…
doch die Energiekunden sind nicht machtlos
Zu Beginn sollte man Folgendes wissenStrom- und Gastarife sind Leistungen der Daseinsvorsorge, auf deren Inanspruchnahme der andere Teil angewiesen ist. Diese unterliegen einer Kontrolle gemäß § 315 BGB (Kontrolle der Billigkeit/Angemessenheit der Preise).
Wenn die nach billigem Ermessen zu treffende Bestimmung der Gegenleistung einer Partei überlassen ist, entfällt die bei einem Vertrag normalerweise bestehende Gewissheit über Inhalt und Umfang der Leistung, die aus der Einigung der Parteien hierüber folgt. Den Belangen des Kunden, der die Preisbestimmung für unbillig hält und ein schutzwürdiges Interesse daran hat, lediglich den tatsächlich geschuldeten Preis zahlen zu müssen, kann nur dadurch hinreichend Rechnung getragen werden, dass es ihm gestattet wird, sich gegenüber dem Leistungsverlangen des Versorgungsunternehmens entsprechend dem in § 315 BGB Abs. 3 BGB enthaltenen Schutzgedanken auf die Unangemessenheit und damit die Unverbindlichkeit der Preisbestimmung zu berufen und diesen Einwand im Rahmen der Leistungsklage zur Entscheidung des Gerichts zu stellen.
Für das Versogungsunternehmen bedeutes das nach der Rechtsprechung des BGH muss das Versorgungsunternehmen zum Nachweis der Billigkeit der von ihm geforderten Entgelte gegenüber dem Kunden seine sämtlichen Kalkulationsgrundlagen vollständig offen legen (vgl. BGH, Urt. v. 05.02.2003, a.a.O, mit weiteren Nachweisen).
Zu einer Sperre der Versorgung kommt es nicht. Soweit ein Versorgungsunternehmen den geforderten Nachweis durch vollständige Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen im Zahlungsprozess erstmals führt, hat der Kunde in einem solchen Verfahren sogar noch die Möglichkeit, die Forderung sofort anzuerkennen i. S. v. § 93 ZPO, was die Kostentragungspflicht des klagenden Versorgungsunternehmens zur Folge hat.
Kostenrisiko für den Verbraucher?
Nach alldem darf ein Versorgungsunternehmen ohne eine Zahlungsklage, bei der die Billigkeit der geforderten Entgelte durch vollständige Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen ist, nicht durch eine Versorgungseinstellung oder die Entfernung der Messeinrichtung Druck auf den Kunden ausüben, um eine ggf. nur vermeintliche Forderung, die jedenfalls bis zur Rechtskraft eines Zahlungstitels vollkommen unverbindlich ist, durchzusetzen.Fazit:Es kann daher den Verbrauchern nur angeraten werden, gegen evt. Strom- oder Gaspreiserhöhungen vorzugehen, indem diese gegenüber dem Energieversorger den Einwand der Unbilligkeit nach § 315 BGB erheben und die alten Preise weiter zahlen. Dazu muss eine erteilte Einzugsermächtigung widerrufen und evt. ein Dauerauftrag eingerichtet werden.
Für mehr Beratung dazu können Sie sich unter www.strom-und-gas.de an uns wenden.
Der Online Service vom Rechtsanwalt 9. Juli 2006
Posted by Rechtsanwalt Christian Kah in Akteneinsicht, Bußgeldverfahren.Tags: Akteneinsicht, Einspruch, online, Rechtsanwalt
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Immer mehr Mandanten nutzen die bequeme und kostengünstige Möglichkeit einen Rechtsanwalt über das Internet ausfindig zu machen und zu konsultieren. Dies hat den Vorteil, dass eine Bearbeitung schnell und ohne größere Vorbereitung erfolgt und der Mandant in einfach gelagerten Fällen die optimale Beratung erfährt. Mittlerweile deckt das Serviceangebot im Internet eine Vielzahl von Rechtsgebieten ab. So kann man gegen einen Bußgeldbescheid online Einspruch einlegen oder einen privaten Darlehensvertrag anwaltlich prüfen lassen. Es besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht in die Ermittlungsakten diverser Behörden, welche an sich nur einem Rechtsanwalt zugänglich sind aber auch bei aktuellen Problemen mit dem eigenen Energieversorger kann schnell durch Expertenrat eine Lösung gefunden werden.
Die Möglichkeiten sind jedoch noch lange nicht erschöpft. Täglich erweitert sich das Angebot und auch die Zahl der Menschen, welche das Internet zur Rechtsberatung nutzen steigt stetig.
Online Einspruch bei Fahrverbot 9. Juli 2006
Posted by Rechtsanwalt Christian Kah in Bußgeldverfahren.Tags: Bußgeldbescheid, Einspruch, Fahrverbot, Flensburg, online, Punkte, Radarfalle
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Viele Bußgeldbescheide für zu schnelles Fahren sind falsch, da Messungen von sog. Radarfallen fehlerhaft ausgewertet, die bedienenden Beamten (Polizei oder Ordnungsamt) mangelhaft eingewiesen werden oder die Messgeräte nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Sachverständige haben bereits seit Längerem festgestellt, dass im gesamten Bundesgebiet rund 15 % der Bußgeldbescheide als nicht korrekt anzusehen sind und bei ca. 80 % der Bußgeldverfahren das vorhandene Beweismaterial mangelhaft ausgewertet wurde.
Oft haben Bußgeldbescheide eine existenzvernichtende Wirkung, insbesondere, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird und man den Führerschein abgeben muss.
Die Betroffenen haben jedoch nur wenig Chancen, sich allein erfolgreich gegen einen solchen Bescheid zu wehren.
Es besteht schon nicht die Möglichkeit, ohne Inanspruchnahme eines Verteidigers, Einsicht in die Verfahrensakte zu erhalten.
Dies ist aber unbedingt notwendig, denn schon aus der Akte können sich Fehler, welche bei der Messung und Bedienung gemacht wurden, ergeben.
Natürlich sind nicht alle Bußgeldbescheide falsch und nicht in jedem Fall verhilft ein Einspruch zu einer Aufhebung des Bescheides aber eine Überprüfung lohnt sich insbesondere dann, wenn die Fahrerlaubnis in Gefahr ist.
Wer blickt schon durch bei der heutigen Vielfalt von Radarfallen und Messgeräten. Außerdem können auch unliebsame Punkte in der Verkehrssünderkartei Flensburg drohen.
Wir bieten Ihnen daher einen transparenten und kostengünstigen Weg, den Bußgeldbescheid zu überprüfen.
In vielen Fällen kann zumindest ein Fahrverbot verringert oder sogar verhindert werden. Dies insbesondere, wenn durch ein Fahrverbot die Existenzgrundlage entzogen wird, denn ohne Fahrerlaubnis kann schnell der Job gefährdet sein.
Nach unserer Erfahrung bedarf es zu einer erfolgreichen Verteidigung in Bußgeldsachen zwar häufig eines anwaltlichen Rates, eine anwaltliche Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht ist jedoch nicht in jedem Fall notwendig und sinnvoll, zumal diese den Großteil der Anwaltskosten ausmacht.
Wir habe uns daher entschlossen, einen Service anzubieten, bei welchem Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, sich optimal vorbereitet und mit allen notwendigen Informationen ausgestattet, in einem Bußgeldverfahren selbst zu verteidigen.
Dies erfolgt zu Kosten, welche in einem äußerst guten Verhältnis zur Leistung stehen.
Wenden Sie sich unter www.online-einspruch.de an den Anbieter.